Alle Firmen in der EU die Funksteuerungen für die Automobilindustrie liefern sind verpflichtet, diese mit dem sogenannten ECE-Prüfzeichen , auch E-Kennzeichen genannt, genehmigen zu lassen. Die niederländische E4 Genehmigung entspricht der deutschen E1, die Zahl ist lediglich ein Ländercode, während ECE für die „Economic Commission for Europe“ steht.
In Fahrzeugen ist die einwandfreie und ungestörte Funktion der Elektronik absolut lebenswichtig. Für Hersteller und Fahrer ist es also enorm wichtig, dass die Komponenten sich weder gegenseitig stören, noch durch äußere Einflüsse gestört werden können. Wenn ein System diese Voraussetzungen erfüllt, wird es mit einem E4-, bzw. E1-Kennzeichen versehen.
Verpflichtend und sinnvoll
Für jeden in der Automobilindustrie, ob Abschleppdienst, Trailerbauer oder Fuhrparkmanager, ein ECE-Prüfzeichen ist für die Nutzung von Funksteuerungen absolut notwendig. Niemand kann sich erlauben dass die Funksteuerung Fehlfunktionen auslöst, wodurch ernsthafte Schäden entstehen könnten. Eine einheitliche Regelung ist daher sehr sinnvoll, und auch die Verpflichtung hierzu ist elementar, denn längst nicht alle Funksteuerungen erfüllen die ECE-Richtlinien.
Glücklicherweise erkennt man in der Automobilindustrie zusehends, dass diese Genehmigung aufgrund des hohen Gefahrenpotentials auf öffentlichen Straßen essentiell für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter und anderer Straßenverkehrsteilnehmer ist. Wenn eine nicht ECE genehmigte Funksteuerung im Straßenverkehr benutzt wird, ist der Halter des Fahrzeugs für entstandenen Schaden haftbar. Der Halter ist verantwortlich für jegliche installierte Fahrzeug-Applikationen, wie eben auch Funksteuerungen.
Verschärfte Gesetzgebung
Seit Oktober 2002 sind die Regelungen für elektrische und elektronische Komponenten, die in oder an Fahrzeugen montiert werden, deutlich verschärft worden. Für Lebensrettende Teile wie Airbag oder ABS sind das Testen der EMC (Electromagnetic Compatibility) schon länger Standard in der EU. Aber nun muss auch jegliche weitere Elektronik wie z.B. Entertainment-Geräte, die EMC-Richtlinien für Kraftfahrzeuge erfüllen.
Die Richtlinie 2004/104/EC (E4 / E1) ist auf Grundlage der Verordnung 661/2009 am 1. November 2014 relativiert worden; ab diesem Zeitpunkt findet ausschließlich Regel 10 Anwendung. Diese besagt, dass nachgerüstete Teile die keine in Zusammenhang mit der Störfestigkeit des Fahrzeugs stehende Funktionen erfüllen, nach Richtlinie EN 50498 (2010) getestet werden müssen.
Das ECE-Prüfzeichen wird per Land benannt und ist in allen genannten Ländern gültig:
E1 | Deutschland |
E2 | Frankreich |
E3 | Italien |
E4 | Niederlande |
E5 | Schweden |
E6 | Belgien |
E7 | Ungarn |
E8 | Tschechische Republik |
E9 | Spanien |
E10 | Jugoslawien |
E11 | Großbritannien |
E12 | Österreich |
E13 | Luxemburg |
E14 | Schweiz |
E16 | Norwegen |
E17 | Finnland |
E18 | Dänemark |
E19 | Rumänien |
E20 | Polen |
E21 | Portugal |
E22 | Russland |
E23 | Griechenland |
E25 | Kroatien |
E26 | Slovenien |
E27 | Slowakei |
E28 | Belarus |
E29 | Estland |
E31 | Bosnien und Herzegowina |
E37 | Türkei |
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